Mietbedingungen
§ 1. Gegenstand dieses Vertrags
Vermieter (TROCKENHELD GmbH & Co. KG, Im Siepen 17, 45739 Oer-Erkenschwick) und Mieter schließen einen Mietvertrag über die kostenpflichtige Überlassung eines Bautrockners / Heizgerätes / Ventilators bzw. Belüftungsgerät oder sonstigem Gerät oder Zubehör ab (im Verlauf "Gerät" oder "Mietgerät"). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
§ 2. Mietpreis
Die Mietpreise gelten je angefangenem Kalendertag. Der Mietpreis richtet sich nach dem Angebot, welches Sie nach dem Absender Ihrer Anfrage per Mail, Kontaktformular (Website) oder nach telefonischer Anfrage von uns erhalten.
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen oder richtet sich nach den Zahlungsbedingungen gem. Angebot.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, die Stellung einer Kaution in angemessener Höhe vor Aushändigung des Mietgutes zu beanspruchen. Die Kaution dient dann der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag.
§ 3. Mietdauer
Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe des Mietgeräts durch den Mieter. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgeräts. Es werden immer volle Tage berechnet (siehe §2).
§ 4. Abholung / Übernahme des Mietgeräts
Die Abholung des Mietgeräts durch den Mieter kann nur nach Terminabstimmung erfolgen. Die Übergabe des Mietgeräts erfolgt üblicherweise am Abhollager: Haydnstr. 11, 45657 Recklinghausen.
§ 5. Pflichten des Mieters
Der Mieter bestätigt, dass er das/die im Mietvertrag angegebene/n/s Gerät/e in betriebsbereitem Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, das/die gemietete/n/s Gerät/e unter Beachtung der Betriebsanleitung (Handbücher stehen auf der Trockenheld-Website zum Download bereit) nur zum bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb zu nehmen und zu nutzen, vor Überbeanspruchung zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen.
Dem Mieter obliegen auch Aufgaben wie die Wasserentleerung, sollte das Gerät einen Tank haben, die Entleerung von sonstigen Behältern am Gerät, das Leeren von Schläuchen, das Entsorgen von verbrauchten Filtern, usw.
Energiekosten sind selbstredend vom Mieter zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich, jedes gemietete Gerät für die Mietdauer gegen Beschädigung und Diebstahl zu sichern.
§ 6. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt ein Mietgerät stets in einem mangelfreien und betriebsbereiten Zustand. Der Mieter hat Gelegenheit, das Mietgerät vor der Übergabe zu besichtigen und auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
§ 7. Rechte des Vermieters
Die Geräte müssen jederzeit (nach Abstimmung) durch den Vermieter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung, Wartung, Überbeanspruchung oder bei Zahlungsverzug des Mieters kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und darf das Gerät auf Kosten des Mieters abholen bzw. abholen lassen. Ferner kann der Vermieter vom Mieter bei Verletzung der im § 5 angegebenen Verpflichtungen des Mieters eine Schadenersatzforderung geltend machen.
§ 8. Zusatzkosten
Anfahrts-, Auslieferungs- und/oder Transportkosten, Auf-/Abbauarbeiten sind vom Mieter selbst zu tragen. Bis 50km Umkreis um 45657 Recklinghausen (Zentrum) kann der Mieter, nach vorheriger Abstimmung und bei Kostenübernahme, eine Auslieferung / Abholung des Mietgeräts beauftragen.
§ 9. Haftung
Der Mieter haftet für das gemietete Gerät. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe haftet er auch dann, wenn er die Gründe nicht zu vertreten hat. Kann der Mieter die Mietsache nicht zurückgeben, so hat er Ersatz dafür zu leisten. Bis zum Eingang der Ersatzleistung wird die normale vereinbarte Miete in Rechnung gestellt.
Insbesondere haftet der Mieter dafür, dass das Gerät während der Mietzeit gegen Diebstahl, Beschädigung oder sonstigen zufälligen Untergang gesichert ist. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn das Gerät aus Gründen, die vom Mieter nicht unmittelbar zu vertreten sind, aus unverschlossenen Einsatz- oder Aufbewahrungsräumen entwendet oder in diesen beschädigt wird. In diesem Falle haftet der Mieter unabhängig davon, ob er selbst das Risiko der Entwendung oder Beschädigung versichert hat, und auch dann, wenn eine bestehende Versicherung den Versicherungsschutz, gleich aus welchem Rechtsgrund, versagt. Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keine Haftung für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen Inbetriebnahme und Nutzung der gemieteten Geräte ergeben. Eine unsachgemäße Benutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die gemieteten Geräte entgegen den Angaben in der Betriebsanleitung (Handbücher stehen auf der Trockenheld-Website zum Download bereit) in Betrieb genommen und genutzt werden. Folgeschäden, die sich durch Ausfälle der Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zu einer Haftung des Vermieters.
§ 10. Reparaturen
Repariert der Mieter das Gerät ohne Zustimmung des Vermieters selbst, so gehen die Reparaturkosten zu seinen Lasten. Alle sonstigen Reparaturen, sei es, dass sie durch mangelnde sachgerechte Wartung und Pflege oder auch durch unerlaubten Eingriff Dritter verursacht werden, hat der Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Funktionsstörungen den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter hat Beschlagnahmungen, Pfändungen, Beschädigungen und andere wichtige Vorfälle unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte weiterzuvermieten oder Dritten zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit die Geräte in gesäubertem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Ansonsten erklärt sich der Mieter mit einer pauschalen Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO einverstanden. Diese ist unmittelbar bei Rückgabe zu entrichten.
§ 11. Sonstige Bestimmungen
Diese Mietbestimmungen sind auch für alle zukünftigen Vermietungen von Geräten ohne besonderen Hinweis Vertragsgegenstand. Abweichungen oder Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten aus beliebigen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt und behalten ihre Gültigkeit. Anstelle der nicht wirksamen Bestimmungen treten die wirksamen Bestimmungen ein, die dem Sinn und der Auslegung der beanstandeten Bestimmungen am nächsten kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Recklinghausen.